Finanzamt darf Bescheid korrigieren
Das Finanzamt kann Schreib-, Rechenfehler und vergleichbare offensichtliche Versehen in einem Steuerbescheid nachträglich berichtigen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln gilt dies auch ...
Wir nutzen alle Vorteile der Digitalisierung. Davon profitieren unsere Mandanten. Bei uns gibt es keine Standardlösungen, für jeden ist das Passende dabei. Wir arbeiten mit der Softwarelösung ADDISON, sind aber dabei offen für Schnittstellenlösungen, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen.
Aktuelle steuerliche Informationen und Einblicke in unser Kanzleileben an allen drei Standorten finden Sie hier in unserem Blog …