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Kinder bereichern das Leben, kosten aber bekanntlich auch viel Geld. Zum Glück greift der Staat den Eltern mit steuerlichen Vergünstigungen unter die Arme. Welche das sind, hat nun die Steuerberaterkammer Stuttgart zusammengefasst:
Kindergeld und Kinderfreibeträge: Pro Kind erhalten Eltern ein Kindergeld von 250 EUR monatlich (Höhe gilt seit 2023). Alternativ zum Kindergeldbezug können Eltern je Kind derzeit einen Kinderfreibetrag von 6.384 EUR und einen Betreuungsfreibetrag von 2.928 EUR in ihrer Einkommensteuerfestsetzung abziehen, so dass 2024 insgesamt 9.312 EUR des elterlichen Einkommens unbesteuert bleiben. Das Finanzamt prüft im Einkommensteuerbescheid, ob die Steuerersparnis durch den Abzug der Kinderfreibeträge höher ausfällt als das Kindergeld (sog. Günstigerprüfung). Ist dies der Fall, werden die Kinderfreibeträge automatisch vom Einkommen der Eltern abgezogen und das Kindergeld über einen Zuschlag auf die Einkommensteuer wieder zurückgefordert.
Kindergeld und Kinderfreibeträge werden grundsätzlich nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt. Befindet sich das Kind in Ausbildung, liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren. Arbeitslose Kinder können bis zu ihrem 21. Geburtstag steuerlich berücksichtigt werden. Eltern mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen zudem einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Der Zuschlag beträgt seit dem 01.01.2024 höchstens 292 EUR pro Kind und Monat.
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