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Mediation

Wirtschaftsmediation –
kooperatives Verhandeln

Die Mediation und das Verfahren der sog. kooperativen Verhandlung sind moderne außergerichtliche Verfahren, bei denen die Parteien unter Mitwirkung eines neutralen Dritten die Chance haben, ihren Konflikt eigenverantwortlich – d.h. ohne „Richterspruch von oben“ – zu lösen.

Die Verfahren bieten folgende Vorteile:

  • individuell und kreativ: Die Parteien bestimmen selbst die Gesichtspunkte, die für sie in dem Konflikt wichtig sind. Sie können individuelle Belange beim Finden der Lösung mit berücksichtigen und kreative eigene Lösungen entwickeln.
  • autonom: Die Parteien lassen sich nicht von einem Dritten dessen Lösung diktieren, sondern entscheiden autonom.
  • beziehungserhaltend: Die Parteien einigen sich, d.h. keiner „ballt“ danach „die Faust in der Tasche“. Die (Geschäfts-)Beziehung bleibt auch in Zukunft zum Vorteil beider bestehen. Es ist mit keinen nervenaufreibenden, kostspieligen „Retourkutschen“ aufgrund eines verlorenen Prozesses zu rechnen, da es keinen „Verlierer“ gibt.
  • kurzfristig und nervenschonend: Die Verfahren sind in der Regel schneller und nervenschonender als ein Gerichtsverfahren. Es ist konstruktiver, da nicht die Versäumnisse der Vergangenheit im Zentrum der Überlegungen stehen, sondern Problemlösungsmöglichkeiten für die Zukunft. Das Risiko eines Prozeßverlustes/Fehlurteils nach jahrelangem Prozessieren mit den ggfls. erheblichen Kostenrisiken fällt weg.


Aber: Nicht jeder Konflikt eignet sich für ein Mediationsverfahren. Beide Parteien müssen an einer fairen, akzeptablen Einigung interessiert sein und grundsätzlich bereit sein, auch Kompromisse zu schließen. Ungeeignet ist das Mediationsverfahren auch bei rein juristischen Auseinandersetzungen, bei denen eine schwierige Rechtsfrage gerichtlich grundsätzlich geklärt werden soll. Auch ein starkes Machtgefälle zwischen den Parteien kann die Erfolgsaussichten einer Mediation von vorneherein in Frage stellen.  

Und:
Die Parteien haben keine Garantie, dass sie durch das Mediationsverfahren zu einer Lösung ihres Konfliktes kommen. Ist dies nicht der Fall, so bleibt wieder nur der Gang zum Gericht, nur dass die Kosten für die Mediation zusätzlich angefallen sind.
Gerade dieses zusätzliche Kostenrisiko erweist sich aber bei vielen Mediationen auch als „Wohltat“, da hierdurch ein gewisser Einigungsdruck geschaffen wird: Haben sich die Parteien erst für die kostenauslösende Mediation entschieden, so verlassen sie den Verhandlungstisch häufig ungern, ohne dass nicht zumindest in Teilbereichen auch ein Ergebnis erzielt wurde.

Typische Konfliktfelder sind

  • Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Konflikte zwischen Partner und Gesellschafter
    in Unternehmen
  • Konflikte im Familienrecht


Was kostet ein Mediationsverfahren?
Vor Beginn einer Mediation werden die Kosten mit den Parteien vereinbart und damit sicher begrenzt.
Da keine Gerichtskosten entstehen und die Parteien ihre Lösung mitgestalten, bleiben die Kosten im überschaubaren Rahmen.

Für ein unverbindliches Vorgespräch steht Ihnen Herr RA Funck gerne zur Verfügung.

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Steuerliche Hinweise

Ein möglicher Streit...

zwischen den Gesellschaftern einer GmbH lässt sich meistens lösen, wenn eine neutrale und unabhängige gutachterliche Stellungnahme die sachliche Basis bildet.
Grundlage für die Lösung kann eine betriebswirtschaftliche oder steuerliche Strategie sein. Weitere Informationen hier.

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